Satzung

I. Statuten

 

Es wird Samstags von 20.00 bis 23.00 Uhr in einem 4-Wochen-Rhythmus gekegelt. Nachdem der Pudelkönig um 23.00 Uhr festgestellt ist, kann nach Bedarf von allen oder auch nur einigen Mitgliedern weiter gekegelt werden. Wer die Bahn nach 23.00 Uhr verlassen will kann dies jederzeit ohne Strafe tun.

Abmeldungen zum Kegelabend sind nur beim Präsidenten möglich. Ansonsten gilt das entsprechende Mitglied als unentschuldigt.

Änderungen der Statuten können nur durch Abstimmungen erfolgen, bei denen 2/3 der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei diesen Abstimmungen siegt die einfache Mehrheit.

Wer aus dem Kegelverein ausscheidet hat kein Anrecht auf das Vereinsvermögen.

Das erkegelte Geld wird bei der Kegelfahrt ausgezahlt. Mitglieder die nicht an der Fahrt teilnehmen erhalten dabei ihren vollen Anteil.

Das Startgeld beträgt für Mitglieder 5,-- Euro.

Unentschuldigtes Fehlen wird mit dem doppelten Startgeld und dem Durchschnitt des Erkegelten bestraft.

Kegelbrüder, die sich vor 20.00 Uhr des betreffenden Kegelabends abmelden zahlen das volle Startgeld und den Durchschnitt des Erkegelten.

Unentschuldigtes Verspäten wird mit 2,50 Euro bestraft.

Beim Verlassen der Kegelbahn, außer zum Zwecke der Notdurft oder in offiziellen Angelegenheiten des Kegelclubs, wird dem entsprechenden Kegelbruder 5,-- Euro berechnet.

Wer seinen Kegel am Kegelabend nicht dabei hat zahlt 5,-- Euro Strafe.

Da Frauen auf der Kegelbahn unerwünscht sind, zahlt ihr Partner 10,-- Euro in die Vereinskasse.

Ist der Pudelkönig des vorherigen Kegelns nicht anwesend zahlt er 2,50 Euro.

Wer dreimal hintereinander die selbe Zahl kegelt, zahlt eine Runde.

Auf der Bahn dürfen keine Straßenschuhe getragen werden. Zuwiderhandlung kostet 2,50 Euro.

Setzt sich der Pudelkönig, so muss der Pudelkönig eine Runde ausgeben.

Wer beim 6-Tage-Rennen die Bahn verlässt wird mit einer Runde bestraft.

Wer nach dem letzten Kegeln Geburtstag hatte, muss seine Kegelbrüder auf eine Runde einladen.

Möchte ein ehemaliges Mitglied wieder in den Verein eintreten und es bestehen aus einer früheren Mitgliedschaft dem Verein gegenüber noch Verbindlichkeiten , dann sind je Kegelabend mindestens 10,-- Euro in die Vereinskasse einzuzahlen, solange bis die Restschuld getilgt ist. Das Gleiche gilt auch wenn ein früheres Mitglied als Gast an einem Kegelabend teilnimmt. Der o. g. Punkt (Startgeld und Rundenpflicht für Gäste) bleibt hiervon unberührt.

Am 31.03.und am 30.09. eines jeden Jahres darf kein Kegelbruder Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber haben. Sein persönliches Konto muss ausgeglichen sein. Ist dies an den o. g. Daten nicht der Fall, so wird der betroffene Kegelbruder automatisch aus dem Verein ausgeschlossen. Am 31.07.2007 erfolgt einmalig ein Kassensturz, da im genannten Jahr eine Kegeltour stattfinden soll.

Ab 2007 findet in einem Rhythmus von zwei Jahren eine Kegeltour statt. Die Planung erfolgt durch zwei Kegelbrüder in dem Kalenderjahr in dem keine Tour geplant ist. Diese genannten Kegelbrüder legen verbindlich das Reiseziel fest. Lediglich bei der Terminplanung sind alle Kegelbrüder stimmberechtigt.

Zum jeweiligen Kassensturz (erstmalig 31.07.2007) müssen alle Runden ausgeglichen sein. Andernfalls werden dem jeweiligen Kegelbruder, je offener Runde, 15,-- € aufgeschrieben. Dieser Betrag wird in eine gesonderte Rundenkasse eingezahlt und fließt nicht dem Vereinsvermögen zu.

Gastkegler zahlen pauschal 5,-- Euro. Die Pflicht eine Runde zu geben wird für einen Gastkegler auf insgesamt zwei begrenzt.

Die jedes Jahr erforderlichen Wahlen zum Vereinsvorstand sind im Januar, bzw. Februar eines Jahres in einer gesonderten Versammlung, die nicht Bestandteil eines Kegelabend sein darf, durchzuführen.

II. Spielplan

 

1. Spiel Hohe Hausnummer
2. Spiel Niedrige Hausnummer
3. Spiel Königspartie 
4. Spiel Lattenzaun
5. Spiel 6-Tage-Rennen
6. Spiel Maikäfer
7. Spiel Tannenbaum
8. Spiel Päckchenspiel
9. Spiel Uhrenspiel
10. Spiel Totenkiste
11. Spiel Fuchsjagd
12. Spiel Abräumen (Einzel)

13. Spiel

linke gegen rechte Seite
14. Spiel Mensch-Ärger-Dich-Nicht

III. Spielregeln

Das Kegeln von Pudel, Stinna und Kackstuhl wird mit 0,20 Euro bestraft.

Ein Lustwurf sowie das Seil berühren kostet 0,20 Euro.

Erläuft ein Kegelbruder die Kugel eines anderen, so zahlt diese Person 1,30 Euro in die Vereinskasse. Holt er sie nicht ein, so wird er mit 0,20 Euro bestraft.

Bei "Alle Neune" oder "Kranzhand" zahlen alle Kegelbrüder (außer der, der diesen Wurf erkegelt hat) 0,50 Euro in die Kasse und der Kegelbruder, der rechts neben dem Kegler sitzt, zahlt ihm ein Bier.

Bei den Spielen 1,2,3, 10 und 12 zahlt: der Erste nichts, der Zweite 0,30 Euro, der Dritte 0,60 Euro, usw.

Bei der Fuchsjagd zahlt der erlegte Fuchs 0,50 Euro. Bei Nichterlegung zahlen alle anderen Kegelbrüder 0,30 Euro.

Beim Lattenzaun zahlt jeder Spieler pro Latte 0,10 Euro.

Alle erkegelten Fünfen kosten beim Tannenbaum 0,30 Euro (die Letzte kostet 1,30 Euro). Zusätzlich werden alle erkegelten freien Zahlen mit 0,10 Euro pro Punkt berechnet.

Beim Spiel - linke gegen rechte Seite - zahlen die Verlierer den Gewinnern ein Bier.

Wer beim Päckchenspiel zu der "schlechteren" Hälfte je Päckchen zählt, zahlt den Wert des Päckchens. (Päckchenwerte: 0,30, 0,60, 0,90, 1,20, 1,50 Euro)

Beim Maikäferspiel kosten stehengebliebene Füße 0,30 Euro und stehengebliebene Fühler 0,50 Euro.

Beim Uhrenspiel kegelt der Vordermann auf seinen Hintermann. Es werden für die Zahlen 1 und 9, 0,50 Euro, für die Zahlen 2 und 8, 0,30 Euro, für die Zahlen 3 und 7, 0,20 Euro, für die Zahlen 4, 5 und 6 0,10 Euro, für "Kranzhand" 1,-- Euro und für einen Pudel nichts berechnet.

Beim 6-Tage-Rennen zahlen: der Erste nichts, die Zweiten 0,80 Euro, die Dritten 1,60 Euro, usw.

Beim Mensch-Ärger-Dich-Nicht-Spiel wird mit einer sechs noch einmal gekegelt. Erreicht der Werfer die Punktzahl eines anderen, dann muss der Werfer diesen selbst an der Tafel auf „Null“ setzen. Ansonsten haben beide die gleiche Punktzahl. Die ersten drei Kegler müssen genau 31 Punkte erreichen, dann ist das Spiel beendet.  Der Gewinner zahlt nichts, alle weiteren Kegler jeweils aufsteigend 0,50 €.

 

IV Bilder der Königspartie

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